Jedes Pferd muss haftpflichtversichert und seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Ebenfalls muss es gegen Influenza immunisiert sein. Der Equidenpass ist auf Verlangen dem Veranstalter vorzuzeigen.
Jeder Pferdebesitzer unterwirft sich und jede Begleitperson mit der Abgabe der Nennung, die Weisungen, Anordnungen und Regeln der Reitanlage zu befolgen.
Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Teilnehmern / Pferdebesitzern andererseits kein Vertragsverhältnis.
Somit ist jede Haftung für Diebstahl und Verletzungen bei Mensch und Tier ausgeschlossen.
Die Anlage ist sauber und ordentlich zu verlassen. Das Rauchen in den Stallungen, in den Hallen und Tribüne sowie Stüberl ist untersagt. Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt, die Kippen werden in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.
Hunde sind stets an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften von Hund und Pferd sind selbständig zu entfernen.
Die Nenn-/Kursgebühr sind vorab und spätestens bis Nennschluss an folgendes Konto zu überweisen.
Bei Stornierung behält sich der Veranstalter vor, die Gebühren einzubehalten. Unter Vorlage eines tierärztlichen Attestes, kann nach Rücksprache mit dem Verantstalter ein anteilige Rückerstettung vereinbart werden.